Steuerberater für Ärzte in München gesucht?
Hier finden Sie Informationen zum Thema Digitale Buchhaltung und Steuerberatung für Ärzte in München
Laufende Buchführung und Lohnabrechnung gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG – Arztpraxen haben besondere buchhalterische Anforderungen: GOÄ-Honorare, KV-Abrechnungen, IGeL-Leistungen und praxisspezifische Kostenstrukturen. Wir bringen Ordnung in Ihre Buchführung.

Ärzte in München
Über 7.000 niedergelassene Ärzte, LMU Klinikum und TU München als Spitzenstandorte, überdurchschnittlich viele Privatpatienten und Spezialisten.
Was wir für Ärzte und Arztpraxen in München übernehmen
Wir beschränken uns gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG auf laufende Buchführung und Lohnabrechnung. Alle steuerlichen Vorbehaltsaufgaben (Jahresabschluss, EÜR, Steuererklärungen) übernimmt unser Partner Daniel Kiriakou (Steuerberater).
- Laufende Buchführung Arztpraxis (GOÄ, KV, IGeL)
- Lohnabrechnung für MFA und Praxispersonal
- Lohnsteuer-Anmeldungen und SV-Meldungen
- Monatliche BWA für Ihre Praxis
- Belegdigitalisierung und -archivierung
- Vorbereitung für den Steuerberater-Partner
Leistungsabgrenzung – was wir dürfen und was nicht
✓ WIR (§ 6 StBerG)
🤝 STEUERBERATER-PARTNER
So läuft es ab
Standort München
Steuerberater für Ärzte in München und Umgebung
München ist mit 1,5 Millionen Einwohnern die bayerische Landeshauptstadt und einer der wirtschaftsstärksten Standorte Deutschlands. Das hohe Einkommensniveau fördert die Nachfrage nach Privatleistungen und exklusiven Praxen.
Wir betreuen Ärzte und Arztpraxen in ganz Deutschland digital – kein Ortstermin notwendig. Belege per App, Kommunikation per E-Mail oder WhatsApp.
Auch in diesen Bereichen tätig:
Steuerberater für Ärzte in anderen Städten
Rechtlicher Hinweis: Wir sind kein Steuerberater. Unsere Tätigkeit beschränkt sich gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG auf laufende Buchführung und Lohnabrechnung. Steuerberatung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erfolgen über unseren Partner Daniel Kiriakou (Steuerberater).
Jahresabschluss & Steuererklärungen über Daniel Kiriakou
Diese Leistungen sind steuerliche Vorbehaltsaufgaben gemäß StBerG – sie dürfen ausschließlich von zugelassenen Steuerberatern erbracht werden. Wir sind kein Steuerberater. Für Jahresabschlüsse, EÜR, Bilanzen und Steuererklärungen kooperieren wir mit unserem Partner Daniel Kiriakou, der Ihre Mandate direkt betreut.
- Jahresabschluss und Bilanz
- EÜR für Freiberufler
- Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Steuerliche Beratung
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt

Steuerberatung durch zugelassene Steuerberater –
Ihr Jahresabschluss in sicheren Händen.
FAQ
Häufige Fragen zu Steuerberater für Ärzte in München
Transparenz ist unser Fundament. Besonders zur Abgrenzung zwischen Buchführung und Steuerberatung.
Weitere Leistungen für das Gesundheitswesen
Hinweis zum Leistungsumfang gemäß StBerG
Unsere Dienstleistungen erfolgen strikt im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG beschränkt sich unser Angebot auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung sowie die Erstellung von Lohnsteuer-Anmeldungen. Weitergehende steuerberatende oder prüfende Tätigkeiten sind uns gesetzlich nicht gestattet. Wir sind keine Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und bieten keine individuelle Steuerberatung an. Für alle steuerrechtlichen Fragestellungen sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen kooperieren wir eng mit unserem Partner Daniel Kiriakou (Steuerberater), der unsere Mandanten in diesen Vorbehaltsaufgaben fachlich unterstützt.