Steuerberater für Hebammen gesucht?

Hier finden Sie Informationen zum Thema Digitale Buchhaltung und Steuerberatung für Hebammen

Laufende Buchführung und Lohnabrechnung gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG Freiberufliche Hebammen haben spezifische Abrechnungswege (GKV, Privat) und Betriebsausgaben. Die korrekte Buchführung ist Grundlage für die steuerliche Behandlung durch den Steuerberater.

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Digital – kein Papier, keine Ordner
§ 6 StBerG
Rechtssicher im gesetzlichen Rahmen
0 €
Kostenloses Erstgespräch
Unsere Leistungen

Was wir für Hebammen und Hebammenpraxen übernehmen

Wir beschränken uns gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG auf laufende Buchführung und Lohnabrechnung. Alle steuerlichen Vorbehaltsaufgaben (Jahresabschluss, EÜR, Steuererklärungen) übernimmt unser Partner Daniel Kiriakou (Steuerberater).

  • Buchführung für freiberufliche Hebammen
  • Verbuchung von GKV- und Privathonoraren
  • Lohnabrechnung falls Mitarbeiter vorhanden
  • Monatliche BWA
  • Belegdigitalisierung
  • Vorbereitung für den Steuerberater-Partner

Leistungsabgrenzung – was wir dürfen und was nicht

✓ WIR (§ 6 StBerG)

Laufende Buchführung
Lohnabrechnung
Lohnsteuer-Anmeldungen
BWA-Erstellung
Belegverwaltung digital
Unterlagen vorbereiten

🤝 STEUERBERATER-PARTNER

Jahresabschluss
EÜR / Bilanz
Steuererklärungen
Steuerliche Beratung
Finanzamt-Vertretung

So läuft es ab

01
Erstgespräch
Kostenloses Gespräch – wir lernen Ihre Praxis kennen.
02
Onboarding
Wir richten Ihre digitale Buchführung ein.
03
Monatliche Buchführung
Belege hochladen – wir verbuchen alles.
04
Steuerberater-Übergabe
Aufbereitete Unterlagen gehen direkt an Daniel Kiriakou.

Rechtlicher Hinweis: Wir sind kein Steuerberater. Unsere Tätigkeit beschränkt sich gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG auf laufende Buchführung und Lohnabrechnung. Steuerberatung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erfolgen über unseren Partner Daniel Kiriakou (Steuerberater).

Unser Steuerberater-Partner

Jahresabschluss & Steuererklärungen über Daniel Kiriakou

Diese Leistungen sind steuerliche Vorbehaltsaufgaben gemäß StBerG – sie dürfen ausschließlich von zugelassenen Steuerberatern erbracht werden. Wir sind kein Steuerberater. Für Jahresabschlüsse, EÜR, Bilanzen und Steuererklärungen kooperieren wir mit unserem Partner Daniel Kiriakou, der Ihre Mandate direkt betreut.

  • Jahresabschluss und Bilanz
  • EÜR für Freiberufler
  • Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Steuerliche Beratung
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt
Diese Leistungen werden direkt zwischen Ihnen und unserem Steuerberater-Partner abgerechnet. Wir beschränken uns gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG auf Buchführung und Lohnabrechnung.
Kiriakou Tax Solutions – Steuerberater-Partner

Steuerberatung durch zugelassene Steuerberater –
Ihr Jahresabschluss in sicheren Händen.

FAQ

Häufige Fragen zu Steuerberater für Hebammen

Transparenz ist unser Fundament. Besonders zur Abgrenzung zwischen Buchführung und Steuerberatung.

Steuerberater für Hebammen – nach Städten

Wir betreuen Hebammen deutschlandweit digital – hier finden Sie stadtspezifische Informationen:

Hinweis zum Leistungsumfang gemäß StBerG

Unsere Dienstleistungen erfolgen strikt im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG beschränkt sich unser Angebot auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung sowie die Erstellung von Lohnsteuer-Anmeldungen. Weitergehende steuerberatende oder prüfende Tätigkeiten sind uns gesetzlich nicht gestattet. Wir sind keine Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und bieten keine individuelle Steuerberatung an. Für alle steuerrechtlichen Fragestellungen sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen kooperieren wir eng mit unserem Partner Daniel Kiriakou (Steuerberater), der unsere Mandanten in diesen Vorbehaltsaufgaben fachlich unterstützt.

Steuerberater für Hebammen
jetzt kostenloses Erstgespräch

Buchführung und Lohnabrechnung für Hebammen und Hebammenpraxen – gemäß § 6 Nr. 3+4 StBerG. Steuerberatung über unseren Partner Daniel Kiriakou. BL3 Ventures GmbH, Dortmund.

PraxisBuchhaltung

Ihre digitale Kanzlei für das Gesundheitswesen. Wir digitalisieren und automatisieren Ihre Buchhaltung, damit Sie sich auf Ihre Patienten konzentrieren können.

Kontakt

  • 015170160538
  • michael@praxis-buchhaltung.de
Unsere Dienstleistungen erfolgen strikt im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG beschränkt sich unser Angebot auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung sowie die Erstellung von Lohnsteuer-Anmeldungen. Weitergehende steuerberatende oder prüfende Tätigkeiten sind uns gesetzlich nicht gestattet. Wir sind keine Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und bieten keine individuelle Steuerberatung an. Für alle steuerrechtlichen Fragestellungen sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen kooperieren wir eng mit unserem Partner, der unsere Mandanten in diesen Vorbehaltsaufgaben fachlich unterstützt.
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