Steuerberater Kieferorthopäde gesucht?
Hier finden Sie Informationen zum Thema Digitale Buchhaltung und Steuerberatung für Kieferorthopäden
Laufende Buchführung und Lohnabrechnung gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG – Kieferorthopädische Praxen kombinieren Kassenhonorare mit erheblichen Privatanteilen. Zahntechnikkosten, Laborkosten und Eigenleistungen müssen korrekt gebucht werden.
Was wir für Kieferorthopäden und kieferorthopädische Praxen übernehmen
Wir beschränken uns gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG auf laufende Buchführung und Lohnabrechnung. Alle steuerlichen Vorbehaltsaufgaben (Jahresabschluss, EÜR, Steuererklärungen) übernimmt unser Partner Daniel Kiriakou (Steuerberater).
- Buchführung für kieferorthopädische Praxen
- Verbuchung von BEMA-Honoraren und Privatanteilen
- Korrekte Behandlung von Zahntechnikkosten
- Lohnabrechnung für ZFA und Praxispersonal
- Monatliche BWA
- Vorbereitung für den Steuerberater-Partner
Leistungsabgrenzung – was wir dürfen und was nicht
✓ WIR (§ 6 StBerG)
🤝 STEUERBERATER-PARTNER
So läuft es ab
Rechtlicher Hinweis: Wir sind kein Steuerberater. Unsere Tätigkeit beschränkt sich gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG auf laufende Buchführung und Lohnabrechnung. Steuerberatung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erfolgen über unseren Partner Daniel Kiriakou (Steuerberater).
Jahresabschluss & Steuererklärungen über Daniel Kiriakou
Diese Leistungen sind steuerliche Vorbehaltsaufgaben gemäß StBerG – sie dürfen ausschließlich von zugelassenen Steuerberatern erbracht werden. Wir sind kein Steuerberater. Für Jahresabschlüsse, EÜR, Bilanzen und Steuererklärungen kooperieren wir mit unserem Partner Daniel Kiriakou, der Ihre Mandate direkt betreut.
- Jahresabschluss und Bilanz
- EÜR für Freiberufler
- Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Steuerliche Beratung
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt

Steuerberatung durch zugelassene Steuerberater –
Ihr Jahresabschluss in sicheren Händen.
FAQ
Häufige Fragen zu Steuerberater Kieferorthopäde
Transparenz ist unser Fundament. Besonders zur Abgrenzung zwischen Buchführung und Steuerberatung.
Steuerberater Kieferorthopäde – nach Städten
Wir betreuen Kieferorthopäden deutschlandweit digital – hier finden Sie stadtspezifische Informationen:
Hinweis zum Leistungsumfang gemäß StBerG
Unsere Dienstleistungen erfolgen strikt im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG beschränkt sich unser Angebot auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung sowie die Erstellung von Lohnsteuer-Anmeldungen. Weitergehende steuerberatende oder prüfende Tätigkeiten sind uns gesetzlich nicht gestattet. Wir sind keine Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und bieten keine individuelle Steuerberatung an. Für alle steuerrechtlichen Fragestellungen sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen kooperieren wir eng mit unserem Partner Daniel Kiriakou (Steuerberater), der unsere Mandanten in diesen Vorbehaltsaufgaben fachlich unterstützt.