Steuerberater Pflegedienst gesucht?
Hier finden Sie Informationen zum Thema Digitale Buchhaltung und Steuerberatung für Pflegedienste
Laufende Buchführung und Lohnabrechnung gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG – Pflegedienste haben besonders komplexe Lohnabrechnungen mit Schichtzulagen, Fachkräftezulagen und SGB-spezifischen Vergütungsstrukturen. Korrekte Buchführung ist hier besonders wichtig.
Was wir für ambulante und stationäre Pflegedienste übernehmen
Wir beschränken uns gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG auf laufende Buchführung und Lohnabrechnung. Alle steuerlichen Vorbehaltsaufgaben (Jahresabschluss, EÜR, Steuererklärungen) übernimmt unser Partner Daniel Kiriakou (Steuerberater).
- Laufende Buchführung für Pflegedienste
- Komplexe Lohnabrechnung mit Zulagen und Schichten
- Verbuchung von Pflegekassen-Vergütungen
- Lohnsteuer-Anmeldungen und SV-Meldungen
- Monatliche BWA für Ihren Pflegedienst
- Vorbereitung für den Steuerberater-Partner
Leistungsabgrenzung – was wir dürfen und was nicht
✓ WIR (§ 6 StBerG)
🤝 STEUERBERATER-PARTNER
So läuft es ab
Rechtlicher Hinweis: Wir sind kein Steuerberater. Unsere Tätigkeit beschränkt sich gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG auf laufende Buchführung und Lohnabrechnung. Steuerberatung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erfolgen über unseren Partner Daniel Kiriakou (Steuerberater).
Jahresabschluss & Steuererklärungen über Daniel Kiriakou
Diese Leistungen sind steuerliche Vorbehaltsaufgaben gemäß StBerG – sie dürfen ausschließlich von zugelassenen Steuerberatern erbracht werden. Wir sind kein Steuerberater. Für Jahresabschlüsse, EÜR, Bilanzen und Steuererklärungen kooperieren wir mit unserem Partner Daniel Kiriakou, der Ihre Mandate direkt betreut.
- Jahresabschluss und Bilanz
- EÜR für Freiberufler
- Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Steuerliche Beratung
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt

Steuerberatung durch zugelassene Steuerberater –
Ihr Jahresabschluss in sicheren Händen.
FAQ
Häufige Fragen zu Steuerberater Pflegedienst
Transparenz ist unser Fundament. Besonders zur Abgrenzung zwischen Buchführung und Steuerberatung.
Steuerberater Pflegedienst – nach Städten
Wir betreuen Pflegedienste deutschlandweit digital – hier finden Sie stadtspezifische Informationen:
Weitere Leistungen für das Gesundheitswesen
Hinweis zum Leistungsumfang gemäß StBerG
Unsere Dienstleistungen erfolgen strikt im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG beschränkt sich unser Angebot auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung sowie die Erstellung von Lohnsteuer-Anmeldungen. Weitergehende steuerberatende oder prüfende Tätigkeiten sind uns gesetzlich nicht gestattet. Wir sind keine Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und bieten keine individuelle Steuerberatung an. Für alle steuerrechtlichen Fragestellungen sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen kooperieren wir eng mit unserem Partner Daniel Kiriakou (Steuerberater), der unsere Mandanten in diesen Vorbehaltsaufgaben fachlich unterstützt.