Rechtlicher Hinweis: Wir sind kein Steuerberater. Unsere Tätigkeit beschränkt sich gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG auf laufende Buchführung und Lohnabrechnung. Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erfolgen über unseren Steuerberater-Partner.

Spezialisierte Buchführung für Mediziner

Buchhaltung für Ärzte – ohne Umwege

Laufende Buchführung und Lohnabrechnung für Arztpraxen, MVZ und Kliniken – rechtssicher gemäß § 6 Nr. 3+4 StBerG. Jahresabschluss und Steuerberatung über unseren Steuerberater-Partner.

200+
Arztpraxen & Kliniken betreut
15 Jahre
Erfahrung im Gesundheitswesen
0 €
Kostenloses Erstgespräch
Vertrauen uns:Einzelpraxen·Gemeinschaftspraxen·MVZ·Privatkliniken·Krankenhäuser
Das Problem kennen wir

Allgemeine Buchhalter verstehen Arztpraxen nicht

Medizinische Praxen haben besondere Anforderungen: IGeL-Leistungen, privatärztliche Honorare, kassenärztliche Abrechnungen und arztspezifische Kostenstrukturen. Allgemeine Buchhalter scheitern hier regelmäßig.

Wir spezialisieren uns auf laufende Buchführung und Lohnabrechnung gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG – und arbeiten eng mit unserem Steuerberater-Partner für alle steuerlichen Vorbehaltsaufgaben zusammen.

Falsch gebuchte Honorareinnahmen kosten Sie bares Geld
Stunden verloren mit Erklärungen an den Buchhalter
Kein Spezialist für arztspezifische Buchführung vorhanden

Leistungsabgrenzung

✓ WIR (§ 6 StBerG)

Laufende Buchführung
Lohnabrechnung
Lohnsteuer-Anmeldungen
Belegverwaltung
BWA-Erstellung
Unterlagen vorbereiten

🤝 STEUERBERATER-PARTNER

Jahresabschluss
EÜR / Bilanz
Steuererklärungen
Steuerliche Beratung
Finanzamt-Vertretung
94%
Zeitersparnis
Unsere Mandanten sparen durchschnittlich 94 % der Zeit für Buchführungsaufgaben.
Ø 40h
pro Jahr eingespart
40 Stunden, die Sie wieder für Ihre Patienten nutzen können.
0 €
Erstberatung
Kostenlose Erstberatung – unverbindlich und ohne versteckte Kosten.

Buchführung Arztpraxis

Unsere Leistungen für Arztpraxen

Spezialisiert, rechtssicher und klar abgegrenzt gemäß StBerG.

§ 6 Nr. 3 StBerG

Laufende Buchführung

Monatliche Verbuchung aller Geschäftsvorfälle Ihrer Arztpraxis – GOÄ, KV-Honorare und IGeL-Leistungen korrekt erfasst.

§ 6 Nr. 4 StBerG

Lohnabrechnung Arztpraxis

Lohnabrechnung für MFA, Pflegepersonal und Praxismanager. Lohnsteuer-Anmeldungen und Sozialversicherungsmeldungen inklusive.

Digitale Verwaltung

Belegverwaltung & Digitalisierung

Upload per App oder E-Mail, automatische Sortierung, revisionssichere Archivierung – vollständig papierlos.

Betriebswirtschaft

BWA – Arztpraxis

Monatliche Betriebswirtschaftliche Auswertung: Honorareinnahmen, Sachkosten, Personalkosten – übersichtlich aufbereitet.

Praxisgründung

Praxisgründung begleiten

Buchhalterische Begleitung bei Praxisgründung oder -übernahme: Kontenrahmen, Belegprozesse und Struktur ab Tag 1.

🤝 Über unseren kooperierenden Steuerberater-Partner

Jahresabschluss, EÜR & Steuererklärungen

Diese Leistungen sind steuerliche Vorbehaltsaufgaben gemäß StBerG – sie dürfen ausschließlich von zugelassenen Steuerberatern erbracht werden. Wir sind kein Steuerberater. Für Jahresabschlüsse, EÜR, Bilanzen und Steuererklärungen kooperieren wir eng mit einem geprüften Steuerberater-Partner, der Ihre Mandate direkt betreut.

Vorbehaltsaufgabe gemäß StBerG

Warum wir?

Spezialisierte Buchführung für Ärzte

01
Fachwissen Arztpraxis
Wir kennen GOÄ, KV-Abrechnungen, IGeL-Buchführung und arztspezifische Kostenstrukturen.
02
100% Digital
Belege per App oder E-Mail – kein Papier, keine verlorenen Dokumente.
03
Fester Ansprechpartner
Sie haben immer einen direkten Ansprechpartner, der Ihre Praxis kennt.
04
Fixpreise ohne Überraschungen
Transparente Monatspauschalen. Kein Stundensatz-Stress.
⭐⭐⭐⭐⭐
"Endlich ein Buchhalter, der versteht, wie eine Arztpraxis funktioniert. Unsere Buchhaltung läuft seitdem reibungslos."

— Gemeinschaftspraxis, Dortmund

  • Spezialist für Buchführung Arztpraxis
  • Lohnabrechnung Arztpraxis für MFA & Ärzte
  • MVZ Buchführung aus einer Hand
  • Klinik Buchführung & BWA
  • Steuerberater-Partner für Jahresabschluss

Spezialisierungen

Für jede Praxisform die richtige Buchführung

Von der Einzelpraxis bis zur Privatklinik – wir kennen die buchhalterischen Besonderheiten jeder Praxisform.

🏥

Niedergelassene Einzelpraxis

Buchführung Arztpraxis für Niedergelassene: GOÄ-Honorare, KV-Einnahmen, IGeL-Leistungen und Praxiskosten – sauber getrennt und korrekt verbucht.

🤝 Jahresabschluss & EÜR über Steuerberater-Partner
👨‍⚕️

Gemeinschaftspraxis & BAG

Gemeinschaftspraxis Buchhaltung mit Gewinnverteilung, separaten Arztkonten und Gesellschaftsausgaben. Lohnabrechnung für alle Angestellten.

🤝 Bilanzerstellung über Steuerberater-Partner
🏢

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

MVZ Buchführung: mehrere Fachbereiche, unterschiedliche Abrechnungsformen, komplexe Kostenverteilung. Wir bringen Struktur in Ihre Buchhaltung.

🤝 Jahresabschluss & Steuererklärung über Partner
🏨

Privatkliniken & Krankenhäuser

Klinik Buchhaltung für Privatkliniken: Wahlleistungen, Belegärzte, Pflegepersonal-Lohnabrechnung und laufende Buchführung auf höchstem Niveau.

🤝 Bilanz & Abschlüsse über Steuerberater-Partner

FAQ

Häufige Fragen zur Buchführung Arztpraxis

Die erste Frage stellen wir uns täglich: Was dürfen wir, was nicht? Klarheit ist unser Fundament.

Steuerberater für Ärzte – nach Städten

Wir betreuen Arztpraxen deutschlandweit digital – hier finden Sie stadtspezifische Informationen:

Hinweis zum Leistungsumfang gemäß StBerG

Unsere Dienstleistungen erfolgen strikt im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG beschränkt sich unser Angebot auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung sowie die Erstellung von Lohnsteuer-Anmeldungen. Weitergehende steuerberatende oder prüfende Tätigkeiten sind uns gesetzlich nicht gestattet. Wir sind keine Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und bieten keine individuelle Steuerberatung an. Für alle steuerrechtlichen Fragestellungen sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen kooperieren wir eng mit unserem Partner, der unsere Mandanten in diesen Vorbehaltsaufgaben fachlich unterstützt.

Buchführung für Ihre Arztpraxis –
jetzt anfragen

Kostenloses Erstgespräch. Kein Steuerberater – dafür der beste Buchhalter für Ihre Praxis. BL3 Ventures GmbH, Thierschweg 5, 44141 Dortmund.

PraxisBuchhaltung

Ihre digitale Kanzlei für das Gesundheitswesen. Wir digitalisieren und automatisieren Ihre Buchhaltung, damit Sie sich auf Ihre Patienten konzentrieren können.

Kontakt

  • 015170160538
  • michael@praxis-buchhaltung.de
Unsere Dienstleistungen erfolgen strikt im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG beschränkt sich unser Angebot auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung sowie die Erstellung von Lohnsteuer-Anmeldungen. Weitergehende steuerberatende oder prüfende Tätigkeiten sind uns gesetzlich nicht gestattet. Wir sind keine Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und bieten keine individuelle Steuerberatung an. Für alle steuerrechtlichen Fragestellungen sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen kooperieren wir eng mit unserem Partner, der unsere Mandanten in diesen Vorbehaltsaufgaben fachlich unterstützt.
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