Rechtlicher Hinweis: Wir sind kein Steuerberater. Unsere Tätigkeit beschränkt sich gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG auf laufende Buchführung und Lohnabrechnung. Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erfolgen über unseren Steuerberater-Partner.
Buchhaltung für Ärzte – ohne Umwege
Laufende Buchführung und Lohnabrechnung für Arztpraxen, MVZ und Kliniken – rechtssicher gemäß § 6 Nr. 3+4 StBerG. Jahresabschluss und Steuerberatung über unseren Steuerberater-Partner.
Allgemeine Buchhalter verstehen Arztpraxen nicht
Medizinische Praxen haben besondere Anforderungen: IGeL-Leistungen, privatärztliche Honorare, kassenärztliche Abrechnungen und arztspezifische Kostenstrukturen. Allgemeine Buchhalter scheitern hier regelmäßig.
Wir spezialisieren uns auf laufende Buchführung und Lohnabrechnung gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG – und arbeiten eng mit unserem Steuerberater-Partner für alle steuerlichen Vorbehaltsaufgaben zusammen.
Leistungsabgrenzung
✓ WIR (§ 6 StBerG)
🤝 STEUERBERATER-PARTNER
Buchführung Arztpraxis
Unsere Leistungen für Arztpraxen
Spezialisiert, rechtssicher und klar abgegrenzt gemäß StBerG.
Laufende Buchführung
Monatliche Verbuchung aller Geschäftsvorfälle Ihrer Arztpraxis – GOÄ, KV-Honorare und IGeL-Leistungen korrekt erfasst.
Lohnabrechnung Arztpraxis
Lohnabrechnung für MFA, Pflegepersonal und Praxismanager. Lohnsteuer-Anmeldungen und Sozialversicherungsmeldungen inklusive.
Belegverwaltung & Digitalisierung
Upload per App oder E-Mail, automatische Sortierung, revisionssichere Archivierung – vollständig papierlos.
BWA – Arztpraxis
Monatliche Betriebswirtschaftliche Auswertung: Honorareinnahmen, Sachkosten, Personalkosten – übersichtlich aufbereitet.
Praxisgründung begleiten
Buchhalterische Begleitung bei Praxisgründung oder -übernahme: Kontenrahmen, Belegprozesse und Struktur ab Tag 1.
Jahresabschluss, EÜR & Steuererklärungen
Diese Leistungen sind steuerliche Vorbehaltsaufgaben gemäß StBerG – sie dürfen ausschließlich von zugelassenen Steuerberatern erbracht werden. Wir sind kein Steuerberater. Für Jahresabschlüsse, EÜR, Bilanzen und Steuererklärungen kooperieren wir eng mit einem geprüften Steuerberater-Partner, der Ihre Mandate direkt betreut.
Warum wir?
Spezialisierte Buchführung für Ärzte
"Endlich ein Buchhalter, der versteht, wie eine Arztpraxis funktioniert. Unsere Buchhaltung läuft seitdem reibungslos."
— Gemeinschaftspraxis, Dortmund
- Spezialist für Buchführung Arztpraxis
- Lohnabrechnung Arztpraxis für MFA & Ärzte
- MVZ Buchführung aus einer Hand
- Klinik Buchführung & BWA
- Steuerberater-Partner für Jahresabschluss
Spezialisierungen
Für jede Praxisform die richtige Buchführung
Von der Einzelpraxis bis zur Privatklinik – wir kennen die buchhalterischen Besonderheiten jeder Praxisform.
Niedergelassene Einzelpraxis
Buchführung Arztpraxis für Niedergelassene: GOÄ-Honorare, KV-Einnahmen, IGeL-Leistungen und Praxiskosten – sauber getrennt und korrekt verbucht.
🤝 Jahresabschluss & EÜR über Steuerberater-PartnerGemeinschaftspraxis & BAG
Gemeinschaftspraxis Buchhaltung mit Gewinnverteilung, separaten Arztkonten und Gesellschaftsausgaben. Lohnabrechnung für alle Angestellten.
🤝 Bilanzerstellung über Steuerberater-PartnerMedizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
MVZ Buchführung: mehrere Fachbereiche, unterschiedliche Abrechnungsformen, komplexe Kostenverteilung. Wir bringen Struktur in Ihre Buchhaltung.
🤝 Jahresabschluss & Steuererklärung über PartnerPrivatkliniken & Krankenhäuser
Klinik Buchhaltung für Privatkliniken: Wahlleistungen, Belegärzte, Pflegepersonal-Lohnabrechnung und laufende Buchführung auf höchstem Niveau.
🤝 Bilanz & Abschlüsse über Steuerberater-PartnerFAQ
Häufige Fragen zur Buchführung Arztpraxis
Die erste Frage stellen wir uns täglich: Was dürfen wir, was nicht? Klarheit ist unser Fundament.
Steuerberater für Ärzte – nach Städten
Wir betreuen Arztpraxen deutschlandweit digital – hier finden Sie stadtspezifische Informationen:
Hinweis zum Leistungsumfang gemäß StBerG
Unsere Dienstleistungen erfolgen strikt im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG beschränkt sich unser Angebot auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung sowie die Erstellung von Lohnsteuer-Anmeldungen. Weitergehende steuerberatende oder prüfende Tätigkeiten sind uns gesetzlich nicht gestattet. Wir sind keine Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und bieten keine individuelle Steuerberatung an. Für alle steuerrechtlichen Fragestellungen sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen kooperieren wir eng mit unserem Partner, der unsere Mandanten in diesen Vorbehaltsaufgaben fachlich unterstützt.