Steuerberater für Heilberufe in Hamburg gesucht?
Hier finden Sie Informationen zum Thema Digitale Buchhaltung und Steuerberatung für Heilberufe in Hamburg
Laufende Buchführung und Lohnabrechnung gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG – Heilberufe – von der Arztpraxis bis zur Pflegeeinrichtung – haben gemeinsame buchhalterische Besonderheiten: öffentliche und private Vergütungsanteile, spezielle Personalstrukturen und branchenspezifische Kosten.
Heilberufe in Hamburg
Über 5.000 niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, UKE als Spitzenmedizin-Standort, starker Wachstum an Privatpraxen und Spezialisten.
Was wir für Heilberufler und Gesundheitseinrichtungen in Hamburg übernehmen
Wir beschränken uns gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG auf laufende Buchführung und Lohnabrechnung. Alle steuerlichen Vorbehaltsaufgaben (Jahresabschluss, EÜR, Steuererklärungen) übernimmt unser Partner Daniel Kiriakou (Steuerberater).
- Laufende Buchführung für alle Heilberufe
- Lohnabrechnung für medizinisches Personal
- Lohnsteuer-Anmeldungen
- BWA für Ihre Einrichtung
- Belegverwaltung digital
- Vorbereitung für den Steuerberater-Partner
Leistungsabgrenzung – was wir dürfen und was nicht
✓ WIR (§ 6 StBerG)
🤝 STEUERBERATER-PARTNER
So läuft es ab
Standort Hamburg
Steuerberater für Heilberufe in Hamburg und Umgebung
Hamburg ist mit 1,8 Millionen Einwohnern Deutschlands zweitgrößte Stadt und ein bedeutender Gesundheitsstandort in Norddeutschland. Das UKE (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf) ist eines der führenden Unikliniken Deutschlands.
Wir betreuen Heilberufler und Gesundheitseinrichtungen in ganz Deutschland digital – kein Ortstermin notwendig. Belege per App, Kommunikation per E-Mail oder WhatsApp.
Auch in diesen Bereichen tätig:
Rechtlicher Hinweis: Wir sind kein Steuerberater. Unsere Tätigkeit beschränkt sich gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG auf laufende Buchführung und Lohnabrechnung. Steuerberatung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erfolgen über unseren Partner Daniel Kiriakou (Steuerberater).
Jahresabschluss & Steuererklärungen über Daniel Kiriakou
Diese Leistungen sind steuerliche Vorbehaltsaufgaben gemäß StBerG – sie dürfen ausschließlich von zugelassenen Steuerberatern erbracht werden. Wir sind kein Steuerberater. Für Jahresabschlüsse, EÜR, Bilanzen und Steuererklärungen kooperieren wir mit unserem Partner Daniel Kiriakou, der Ihre Mandate direkt betreut.
- Jahresabschluss und Bilanz
- EÜR für Freiberufler
- Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Steuerliche Beratung
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt

Steuerberatung durch zugelassene Steuerberater –
Ihr Jahresabschluss in sicheren Händen.
FAQ
Häufige Fragen zu Steuerberater für Heilberufe in Hamburg
Transparenz ist unser Fundament. Besonders zur Abgrenzung zwischen Buchführung und Steuerberatung.
Weitere Leistungen für das Gesundheitswesen
Hinweis zum Leistungsumfang gemäß StBerG
Unsere Dienstleistungen erfolgen strikt im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG beschränkt sich unser Angebot auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung sowie die Erstellung von Lohnsteuer-Anmeldungen. Weitergehende steuerberatende oder prüfende Tätigkeiten sind uns gesetzlich nicht gestattet. Wir sind keine Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und bieten keine individuelle Steuerberatung an. Für alle steuerrechtlichen Fragestellungen sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen kooperieren wir eng mit unserem Partner Daniel Kiriakou (Steuerberater), der unsere Mandanten in diesen Vorbehaltsaufgaben fachlich unterstützt.